Bei einer das Schiff und die Ladung gemeinsam bedrohenden Gefahr, kann der Kapitän Massnahmen veranlassen, um Schiff und Ladung zu retten (z.B. das Überbordwerfen eines verrutschten Containers). Die Reederei bzw. der Kapitän als deren Vertreter erklärt im nächsten angelaufenen Hafen Havarie-Grosse. Diese bewusst verursachten Schäden an Schiff und Ladung werden vom Schiffsbesitzer, der Fracht und allen Ladungsinteressenten gemeinsam getragen. (Schiff und Ladung bilden auf See eine Gefahrengemeinschaft)