W

Wagenladungsverkehr
Eisenbahngüterverkehr mit ganzen Waggons
Warschauer Abkommen
Internationale Vereinbarung über den Güterverkehr in der Luft, welche gewisse Regeln, u.a. die Haftung der Luftverkehrsgesellschaften un d das Recht des Absenders auf nachträgliche Verfügung vereinheitlicht.
Wechselbehälter
Genormte und abstellbare, auf die Transportmittel und Lagereinrichtungen abgestimmte Ladeeinheit.
w/m
Abk. für weight/measurement. Frachtberechnungsart in der Seeschiffahrt für LCL Ladung. Der Berechnung liegt das physikalische Gesetz der Wasserverdrängung zu Grunde (1 Tonne Wasser = 1 Kubikmeter).
WTO
Abk. für World Trade Organisation. Welthandels-Organisation (Nachfolge GATT General Agrement of Tarifs and Trade) Allgemeines Internationales Zoll- und Handelsabkommen.