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Logistikratgeber – die Handelsrechnung

Logistikratgeber als Handelszeitung
Customs declaration on a foreign packet parcel

Handelsrechnung – wichtige Basis

Viele Unternehmen bewegen Waren über Grenzen hinweg. Je nach konkretem Fall und Bedürfnis kommen verschiedene Verzollungsverfahren und dafür benötigte Dokumente zur Anwendung. Was dabei zu beachten ist und welche Papiere wie ausgestellt werden müssen ist nicht immer einfach zu wissen. Für die meisten Verzollungsverfahren stellt die Handelsrechnung oder Proforma-Rechnung die wichtigste Basis dar. Unter Umständen kann sie sogar das einzige benötigte Dokument für die Verzollung sein. Das Erstellen der Rechnung kann intern erfolgen oder auch an einen Dienstleister ausgelagert werden. Die formellen Regeln und vor allem das Thema der Ursprungsdeklaration sind anspruchsvolle Themen, für die das Fachwissen intern oftmals nicht vorhanden ist. Die Eidgenössische Zollverwaltung stellt viele Informationen frei zu Verfügung. Dennoch gilt es zu wissen was benötigt wird und welche Themen überhaupt für den eigenen Fall wichtig sind. Nur so können die richtigen Informationen auch gezielt gefunden werden. Mit diesem Beitrag möchten wir Ihnen zeigen, was die wichtigsten Informationen für das korrekte Erstellen einer Handelsrechnung sind.

Was sollte drauf sein

Die folgenden Informationen sollten auf einer Handelsrechnung vermerkt sein.

  • genaue Adresse des Absenders
  • genaue Adresse des Empfängers
  • Bestellnr. des Auftraggebers
  • Titel Rechnung oder Proforma-Rechnung, Datum und Referenz
  • Markierung der Verpackung
  • Anzahl und Typ der Verpackung
  • Gewicht netto / brutto
  • genaue Bezeichnung der Ware und Menge
  • Preisangabe pro Einheit und Totalwert
  • Währung der Preisangabe
  • INCOTERM
  • Zolltarif-Nr. der Ware / HS-Code
  • Eventuell genaue Versanddetails (z.B. bei Seefracht das Schiff und die Containernr.)
  • für Länder mit spezifischer Vorschrift müssen Holzverpackungen nach ISPM15 Standard markiert sein
  • Steuernummern des Absenders und des Empfängers
  • Ursprungsnachweis

Der Ursprungsnachweis ermöglicht die Einfuhr mit Präferenz (profitieren von Freihandelsabkommen). Je nach Warenwert reicht eine einfache Ursprungserklärung. Diese muss wie folgt lauten:

„Der Ausführer (Ermächtigter Ausführer; Bewilligungs-Nr. ………) der Waren, auf die sich dieses Handelspapier bezieht, erklärt, dass diese Waren, soweit nicht anders angegeben, präferenzbegünstigte ……… Ursprungswaren sind.“

Bei einem Warenwert unter CHF 10’300 reicht dieser Satz. Über einem Warenwert von CHF 10’300 muss dieser Satz mit einer Bewilligungsnummer ergänzt oder ein EUR1 Dokument erstellt werden. Diese Warenwertgrenze variiert aber je nach Land oder Währung. Die entsprechenden Wertgrenzen können auf der offiziellen Seite der Eidgenössischen Zollverwaltung heruntergeladen werden.

Ausserdem muss die Handelsrechnung original unterschrieben sein und in dieser Form vorliegen, sofern keine Bewilligungsnummer vorhanden ist. Abhängig vom Land, in das die Waren exportiert werden, muss darauf geachtet werden, dass der Satz in einer akzeptierten Sprache verfasst ist. Eine entsprechende Übersicht dieser Sprachen sowie weitere landesspezifische Vorschriften finden Sie in diesem Merkblatt. Aber ACHTUNG: In jedem Fall müssen Sie auch den angegebenen Ursprung belegen können!

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