Sendungsverfolgung Auftragserfassung Auftragsplattform

SG Spedition Ausfuhr in die EU

Import und Export – Darauf müssen Schweizer Unternehmen achten

Da es sich bei der Schweiz um ein sogenanntes Drittland handelt, gelten bei der Ein- und Ausfuhr in andere Länder ganz bestimmte Richtlinien. Das Handelsabkommen mit der Europäischen Union hat genau festgesetzte Punkte, die jedes Unternehmen einhalten muss. Neben speziellen Formularen spielen auch Aspekte wie Mehrwertsteuer, spezielle Einfuhrvorschriften und Zollabgaben eine wichtige Rolle. Wer sich mit diesem Thema nicht näher beschäftigen möchte, der bekommt mit der SG Spedition einen starken und erfahrenen Partner, an die Seite der sich gerne um sämtliche Aspekte kümmert.

 

Die wichtigsten Fakten in der Übersicht

Egal, ob es sich um den Import oder Export von Waren handelt, einige Produkte dürfen niemals über eine Landesgrenze gebracht werden. Dazu zählen zum Beispiel gefälschte Güter, Kulturgüter archäologischer Natur ohne spezielle Erlaubnis des Staates, Drogen oder andere illegale Waren sowie Waffen. Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass es zwar möglich ist, für viele Güter eine spezielle Erlaubnis zu erhalten, diese steht jedoch in der Regel im Zusammenhang mit strikten Auflagen. Gerade bei Medizin, chemischen Stoffen oder einigen technischen Produkten benötigen die Unternehmen ganz spezielle Formulare. Privatpersonen und Unternehmen, die Briefe und Pakete in das Ausland schicken möchten, benötigen eine sogenannte Zolldeklaration. Ein professionelles Transportunternehmen wie die SG Spedition übernimmt in der Regel die Beschaffung aller notwendigen Dokumente.

 

Zu unseren Leistungen in Bezug auf den Zoll gehören unter anderem folgende Punkte:

  • Transitabfertigungen
  • Verzollungen in das europäische Ausland
  • Verkehr von Veredelungsprodukten
  • Neutralisierung von Vermittlungsverkäufen
  • Carnet ATA Abfertigung beziehungsweise Messegut mit Freipass

Durch unsere langjährige Erfahrung können wir eine schnelle Zollabfertigung garantieren und gleichzeitig dafür sorgen, dass vorab sämtliche Formulare umfassend ausgefüllt werden. So können Sie sich voll und ganz auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren, während wir die Zollabfertigung übernehmen.

 

Mehrwertsteuer bei Ein- und Ausfuhr

Wer Waren von der Schweiz nach Deutschland oder ein anderes EU-Land exportiert, der muss keine zusätzliche Mehrwertsteuer in der Schweiz bezahlen. Anders sieht es jedoch im Bestimmungsland aus, denn hier können Abgaben für die Einfuhr anfallen. Hier hilft es in der Regel jedoch, wenn ein Ursprungsnachweis vorhanden ist, der in der Schweiz ausgestellt wurde. Dadurch werden die Waren oftmals zollfrei oder nur mit einer geringen Gebühr in das Bestimmungsland gelassen. Zollabgaben sind immer vom Bruttogewicht einer Sendung abhängig und betragen in der Regel weniger als CHF 1,- pro Kilogramm. Ausnahmen bestehen für Waren aus dem Bereich der Textilien und Lebensmittel. Auch Alkohol und Tabak werden höher besteuert. Anders sieht das Ganze übrigens aus, wenn die Waren in die Schweiz importiert werden sollen. Das Freihandelsabkommen mit der EU sorgt dafür, dass sämtliche Industriewaren, die in der EU
produziert wurden, zollfrei gehandelt werden können. Wenn Sie sich noch weiter informieren möchten oder auf der Suche nach einem Transportunternehmen sind, das den Transport in das Ausland für Sie übernimmt, dann zögern Sie nicht länger und nehmen Sie direkt Kontakt zu uns auf. Gerne helfen wir Ihnen weiter und beraten Sie vorab unverbindlich. Also melden Sie sich doch bei uns. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

Weitere Artikel

Alle News anzeigen

Möchten Sie eine Beratung?
Nehmen Sie Kontakt auf!

Zum Seitenanfang